Novemberhilfen und weitere Versprechen
Ganz aktuell*: Die Anträge für die "Novemberhilfe" können jetzt auf der bundesweiten Überbrückungshilfe-Plattform gestellt werden. Das gilt auch für Künstlerinnen und Kulturschaffende – Solo-Selbstständige und Freiberufler –, die direkt oder indirekt von den akuten Schließungen durch den Teilshutdown betroffen sind. Sie können die "außerordentliche Wirtschafthilfe des Bundes" für Einnahmeausfälle im November bis maximal 5000 Euro ohne Steuerberater selbst beantragen. Da die partiellen Schließungen verlängert werden, soll das, so die Ankündigung, auch für die Förderung gelten.
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