Baden-Württemberg startet aktuell ein Programm für Projektstipendien 2021 in Höhe von je 3500 Euro für Künstlerinnen und Künstler aus allen Sparten. In Nordrhein-Westfalen wird das Stipendienprogramm über je 6000 Euro für freischaffende Künstler*innen mit weiteren 90 Millionen Euro fortgesetzt. Eine Beantragung der Landeshilfen soll in beiden Fällen in Kürze über Online-Formulare möglich sein.
Die baden-württembergische Landesregierung hat im Dezember für 2021 weitere Corona-Hilfen für Kunst und Kultur in einem Gesamtumfang von 28 Millionen Euro beschlossen. Wichtiger Baustein des Maßnahmenpakets ist ein Stipendienprogramm für professionelle, freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten. Es werden Einzelstipendien in Höhe von je 3500 Euro ausgegeben.
Das Stipendienprogramm richtet sich an professionell arbeitende, freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg, die selbständig tätig sind, ihr Einkommen überwiegend aus ihrer künstlerischen Tätigkeit beziehen und jetzt Nachteile durch die Corona-Pandemie erleiden.
Auch junge Absolvent*innen künstlerischer Fächer an staatlich anerkannten Hochschulen und Akademien mit Abschlüssen in den Jahren 2019, 2020 und Winter 2020/21 können sich bewerben.
Es gibt keine obere Altersgrenze für die Stipendiengewährung. Inhaltliche oder programmatische Vorgaben werden, dem Primat der Kunstfreiheit folgend, nicht gemacht.
Die Projektstipendien dienen dazu, Projekte zum Abschluss zu bringen und neue Vorhaben zu konzipieren oder umzusetzen sowie neue Formen der Präsentation zu entwickeln.
Voraussetzung sind eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder der Nachweis einer Mitgliedschaft in einem einschlägigen künstlerischen Berufsverband oder einer berufsspezifischen Verwertungsgesellschaft oder Belege für eine künstlerische Tätigkeit an sich.
Antragsverfahren: Die Stipendien werden in einer Tranche für das Jahr 2021 vergeben. Die Vergabe der Stipendien erfolgt in Form eines zeitlich begrenzten Aufrufes für die Antragsstellung. Der Beginn wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf der Internetseite in den nächsten Tagen bekannt gegeben. Für das reine Online-Antragsverfahren soll ab Mitte März ein Online-Antrags-Portal auf den Internetseiten des Ministeriums für vier Wochen zur Verfügung gestellt werden.
Zur Beratung der Antragstellerinnen und Antragstellersteht das Ministerium sowie externe Stellen zur Verfügung und es werden Informationsveranstaltungen als Video-Konferenzen angeboten.
Über diesen Link<https://bitbw.webex.com/bitbw/j.php?MTID=m5c3347aedd6d4746b466f6f6b4170036> kann an der Beratung per WebEx teilgenommen werden.
90 Millionen Euro zusätzlich für freischaffende Künstler*innen
Damit setzt die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen das bereits erprobte Stipendienprogramm „Auf geht’s!“ fort. Es sollen weitere 15.000 Stipendien über je 6.000 Euro für künstlerische Arbeit unter Pandemie-Bedingungen zur Verfügung gestellt werden.
Die Stipendien, die für eine Dauer von sechs Monaten (April bis September) angelegt sind, sollen die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler dabei unterstützen, ihrer künstlerischen Arbeit auch unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie nachzugehen.
Die große Resonanz auf die erste Runde des Programms habe „gezeigt, dass das Ermöglichen von künstlerischen Projekten genau das richtige Instrument ist, um der Pandemie-bedingten Notlage zu begegnen. Die Stipendien schaffen Zukunft“, so Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. Die erste Runde des Stipendienprogramms war im August 2020 mit einer Gesamtsumme von 105 Millionen Euro ausgeschrieben worden. Insgesamt 14.500 Künstlerinnen und Künstler hätten bislang von diesen Mitteln profitiert.
Anträge für das Fortsetzungsprogramm können voraussichtlich ab dem 12. April 2021 bei den jeweiligen Bezirksregierungen gestellt werden.
Die Stipendien richten sich an freischaffende, professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Künstlerinnen und Künstler, die bereits in der ersten Runde ein Stipendium erhalten haben, sind auch in der zweiten Runde weiterhin antragsberechtigt. Die Mittel sollen helfen, begonnene Projekte zum Abschluss zu bringen, neue Vorhaben zu konzipieren bzw. umzusetzen oder neue Vermittlungsformate zu erproben.
Weitere Informationen hier: https://www.mkw.nrw/FAQ_Sofortprogramm
„Brückenstipendien“ in Hessen
Auch das Land Hessen und die Hessische Kulturstiftung fördern nun Projekte mit Stipendien von einmalig 2500 Euro. Bewerbungsschluss ist der 23. Juni 2021.
Antragsberechtigt sind selbstständig tätige Kunstschaffende aller künstlerischen Sparten, die eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben – die Tätigkeit muss dabei überwiegend zum Lebensunterhalt beitragen – und die seit mindestens dem 1. Januar 2021 ihren Erstwohnsitz in Hessen haben.
Weitere Informationen auf der Internetseite der Hessischen Kulturstiftung<https://www.hkst.de/de/stipendien/brueckenstipendien/?fbclid=IwAR1n3w1jf1K1WxGZgUm1uiZc4iCa4GhDZoRdrp_lvSVLd8yrtxuEgsz-HOE>.