Vielerorts wird auch in Kultureinrichtungen über Kurzarbeit verhandelt. Ein Modellbeispiel gibt es in der Filmbranche. Geeinigt haben sich die Gewerkschaften und die Produzentenallianz in Windeseile und am virtuellen Verhandlungstisch: Erstmals gibt es nun einen Tarifvertrag, der das Kurzarbeitergeld für auf Produktionsdauer beschäftigte Filmschaffende in Corona-Zeiten auf die Tarifgage aufstockt.
Die Verhandlungen dazu hatte ver.di initiiert. Am 23. März 2020 wurde zwischen der Produzentenallianz auf Arbeitgeberseite sowie der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dem Bundesverband Schauspiel (BFFS) vereinbart: Die tarifgebundenen Produktionsfirmen verpflichten sich für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende zu einer Aufstockung des Kurzarbeitergeldes – gesetzlich sind das derzeit 60 bzw. 67 Prozent des Nettolohns – auf die vollen Tarifgagen. Details sind auf der Webseite der ver.di-Filmunion erläutert.
„Wir haben angesichts von Corona blitzschnell ein Werkzeug geschaffen, das allen ab sofort helfen kann. Produktionsfirmen brauchen Hilfe durch die Mittel zum Kurzarbeitsgeld – und vor allem die Filmschaffenden, denen nun Einkünfte wegbrechen, brauchen eine Aufstockung des Kurzarbeitsgelds über die gesetzlichen Regeln hinaus auf die volle Tarifgage. Die Tarifpartner der Branche haben eine vorbildliche Lösung gefunden.“ So sieht es Christoph Schmitz, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand.
Die Neuregelung sichere dem Gesundheitsschutz allerhöchsten Rang vor wirtschaftlichen Überlegungen.