Erfolg an der Musikschule der Kreisstadt Mettmann in Nordrhein-Westfalen: Pläne der Kommune, die Verträge von etwa drei Viertel der angestellten Lehrkräfte zu kündigen und sie stattdessen auf Honorarbasis zu beschäftigten, sind nach konzertierten Protesten in den vergangen Monaten mit einem neuen Beschluss der Stadtverordneten weitgehend vom Tisch.
Initiiert durch die dortige ver.di-Betriebsgruppe, unterstützt von der ver.di-Landesfachgruppe Musik, vom Landesverband der Musikschulen NRW und nicht zuletzt auch von Eltern betroffener Schüler*innen und schließlich durch eine Meinungsänderung der Mehrheit der Abgeordneten des Mettmanner Stadtrates konnte ein vorangegangener Beschluss revidiert werden:
Aus „Vorsicht“ waren seinerzeit allen Honorarkräften der Musikschule Arbeitsverträge auf Basis des TVöD angeboten worden. Hintergrund war eine schwebende Entscheidung des Bundessozialgerichtes (BSG) in der Frage des sozialversicherungsrechtlichen Status eines Honorarbeschäftigten einer anderen Musikschule, in deren Folge die Möglichkeit von Honorarbeschäftigung an Musikschulen hätte generell in Frage gestellt werden können. Nach der Entscheidung des BSG sollten alle Verträge „rückabgewickelt“ werden, die betroffenen Kolleg*nnen also wieder in den Status einer Honorarkraft zurückfallen.

Foto: ver.di FG Musik
Mettmann als Kreisstadt sende auch ein falsches Signal in Richtung der anderen neun Städte des Kreises, sagte Martin Erhard von ver.di im Mai auf einer Infoveranstaltung. Auch wenn die „Kassen klamm sind“ dürften Sparzwänge nicht dazu verleiten, bei der musikalischen Förderung der Kinder und Jugend den Rotstift anzusetzen. „Im Übrigen haben sich die Kommunen im ‚Stuttgarter Appell‘ von 2016 darauf verständigt, dass Musikschulen nur mit festen Kräften betrieben werden sollen“, argumentierte Rudi Sodemann, stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes der Musikschulen. Lehrer und Eltern nutzten auch die Sitzung des Schulausschusses zum Protest.

Foto: ver.di FG Musik
Der gemeinsame und solidarische Widerstand eines Großteils aller Betroffenen konnte schließlich eine politische Entscheidung zugunsten der Musikschullehrer*innen bewirken. Im Ergebnis sollen nur noch Lehrkräfte unter einem Lehrdeputat von sieben Unterrichtsstunden unter kräftiger Honorarerhöhung prekär beschäftigt werden. Dies betrifft dann in Mettmann nur noch drei Kolleg*innen. Diese Entscheidung vermindert die „Einsparung“ im Stadtsäckel auf etwa 10.000 Euro jährlich. Stattdessen sichert sie dem weitaus überwiegenden Teil der betroffenen Musikschullehrer*innen wieder ein angemesseneres Einkommen und vor allem soziale Absicherung. Das Ergebnis zeigt, dass auch die Frage der Beschäftigungsverhältnisse an Musikschulen primär eine gesellschaftspolitische Entscheidung ist. Ein breites Bündnis aus Gewerkschaft und Bürgern konnte in Mettmann sprichwörtliche Berge versetzen und auf demokratische Art und Weise politische Entscheidungen beeinflussen. Ein Beispiel, das Schule machen sollte!