Der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS in ver.di) fordert, Autor*innen als Urheber des Kulturguts Buch in ihren Rechten und damit in ihrer Einkommenssituation langfristig zu stärken. In der aktuellen Situation der Corona-Pandemie habe sich noch deutlicher gezeigt, wie wenige professionelle Autor*innen wirtschaftlich in der Lage sind, Rücklagen fürs Alter zu bilden oder Notlagen zu überbrücken.
„Unsere Texte werden gelesen, gehört und verfilmt. Urheber*innen müssen an jedem wirtschaftlichen Erfolg ihrer Werke partizipieren“, erklärt Lena Falkenhagen, Bundesvorsitzende des Verbands deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller in ver.di, in Zusammenhang mit einer Stellungnahme gegenüber dem Justizministerium. Das gelte auch für Umsätze, die mit der Verfügbarkeit von Werken auf Online-Diensten erzielt werden. „Hier haben sich ungesunde Strukturen etabliert; die Gesetzgeberin muss umsteuern. Es muss sich etwas ändern“, so Falkenhagen: „Wir verbitten uns dabei jeglichen Bereich von vergütungsfreien Nutzungen auf Inhalteplattformen im Sinne der DSM-RL.“ Solche Geschäftsmodelle seien immer werbefinanziert, jeder Klick und jeder Inhalteabruf vergrößerten den Profit. Der VS fordere vielmehr einen fairen Anteil für die Urheber*innen, deren Werke die Verbraucher*innen auf die Plattformen locken.
Dringend notwendig sei die Verbesserung der vertraglichen Position der einzelnen Autor*innen. Verbände und Gewerkschaften von Urheber*innen müssten so gestärkt werden, dass sie die Branchenstandards über kollektive Verhandlungen wirksam mitgestalten können. Der VS schließt sich der Forderung der Initiative Urheberrecht nach einer wirksamen Verbandsklage an: „Der Gesetzgeber muss ermöglichen, dass Urheber*innenverbände Verlage und andere Verwerter wirksam zur Rechenschaft ziehen können, die die Rechte der Urheber*innen planmäßig unterlaufen. Verbände müssen sich schützend vor die eigenen Mitglieder stellen können und dürfen. Einzelne haben Angst davor, als schwierig zu gelten, und schrecken vor der Geltendmachung bestehender Rechte zurück“, so Falkenhagen.