Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke (VdÜ) und der VS in ver.di haben sich auf einen neuen Normvertrag für den Abschluss von Übersetzerverträgen geeinigt. Die neue Fassung wurde u.a. um E-Book- bzw. Online-Rechte ergänzt. Die bisherige Form des Normvertrags stammte noch aus dem Jahr 1992.

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Der neue Normvertrag aktualisiert zudem die Honorarklausel und passt sie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an. Vertreterinnen und Vertreter der Organisationen haben die Vereinbarung am 10. Mai in Berlin unterzeichnet.
„Ergebnis des stets freundlichen und lösungsorientierten Austauschs ist ein zeitgemäßer Normvertrag, der die neuesten technischen Entwicklungen und die letzten Neuerungen im Urheberrecht berücksichtigt. In den letzten Jahren waren viele Vertragsvarianten mit teils unverständlichen, gelegentlich auch rechtswidrigen Formulierungen im Umlauf, die für Verwirrung, Misstrauen und Unmut auf beiden Seiten gesorgt haben. Wir empfehlen sowohl unseren Mitgliedern als auch unseren Vertragspartnern diesen glasklar formulierten Vertrag mit Nachdruck als verbindlichen Maßstab. Die Nutzung des Normvertrags erleichtert die Verhandlungen bei der Übersetzungsvergabe und sorgt auch langfristig für gute Arbeitsbeziehungen“, sagt die Vorsitzende des VdÜ Patricia Klobusiczky. Die Vorsitzende des Verleger-Ausschusses des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels Nadja Kneissler hob hervor, dass der Normvertrag den Übersetzerinnen und Übersetzern wie auch den Verlegern „dringend benötigte Rechtssicherheit“ gebe.
Ein Normvertrag dient als Muster, das Verlage und Übersetzer ihrer Vertragsbeziehung zugrunde legen sollen. Der Vertragstext berücksichtigt die Interessen beider Parteien und regelt ihre Rechte und Pflichten.
Der Normvertrag steht hier zum Download bereit.