Am 15. März 2022 konnte in der neunten Runde der Tarifverhandlungen zwischen ver.di und Stage-Entertainment in Hamburg ein Tarifergebnis für die Beschäftigten der Stage-Theater erzielt werden. Es umfasst sowohl den Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen außerhalb von Produktionswechseln als auch eine Corona-Sonderzahlung von 700 Euro sowie tabellenwirksame Entgeltsteigerungen in Höhe von 2,5 Prozent.
Nach der langen Kurzarbeitsphase durch die Corona-Pandemie war der Tarifkommission die Sicherheit vor betriebsbedingten Kündigungen besonders wichtig. Um der hohen Inflation etwas entgegenzusetzen, sollten aber auch eine Corona-Sonderzahlung und tabellenwirksame Entgeltsteigerungen Teil des Einigungspaketes sein.
Das nach langwierigen Verhandlungen vereinbarte Tarifpaket enthält nun folgende Bestandteile:
Entgelte: Vollzeitbeschäftigte erhalten im März 2022 eine steuer- und sozialabgabenfreie einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 700 Euro. Für Teilzeitbeschäftigte gilt die Zahlung anteilig, mindestens beträgt sie aber 500 Euro.
Auszubildenden wird im März 2022 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro geleistet.
Zum 1. März 2023 erfolgt eine Erhöhung der individuellen Entgelte und Tariftabellen in Höhe von 2,5 Prozent.
Beschäftigungssicherung: Für den Zeitraum 15. März 2022 bis zum 30. Juni 2022 ist der Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen außerhalb von Produktionswechseln ausgeschlossen.
Für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2024 sind betriebsbedingter Kündigungen außerhalb von Produktionswechseln ebenfalls ausgeschlossen, es gelten allerdings klar definierte Ausnahmen hinsichtlich von Showveränderungen.
Außerdem wurde der Schutz vor Ausgliederungen und Aufgabenübertragungen vereinbart: Für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2024 ist die Ausgliederung und/oder die dauerhafte Übertragung von Aufgaben auf externe Unternehmen, aber auch andere Stage-Konzerngesellschaften ausgeschlossen. Hinsichtlich möglicher Übertragungen an andere Stage-Konzernunternehmen wurden einige wenige Ausnahmen geregelt.
Die Tarifeinigung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2021 in Kraft und kann frühestens zum 30. Juni 2024 gekündigt werden.
Nach Einschätzung von ver.di konnte der Wunsch der Beschäftigten nach Arbeitsplatzsicherheit mit dieser Tarifeinigung erfüllt werden. Gleichzeitig wird durch die Corona-Sonderzahlung in 2022 und die lineare Entgelterhöhung in 2023 die Abkoppelung der Stage-Beschäftigten von der Einkommensentwicklung verhindert.
Die Konzerntarifkommission wird am 22. März 2022 über die Annahme des Tarifergebnisses entscheiden.