Aktuelle Corona-Hilfen „verhindern nicht existenzielle Nöte“, so eine aktuelle Pressemitteilung des Verbandes der Schriftstellerinnen und Schriftsteller in ver.di. Beklagt wird, dass Kreativen mit „Liquiditätshilfen, die nur für Geschäftsräume und Leasingraten gedacht“ seien, nicht geholfen ist. „Nachjustieren!“, heißt die Forderung. Sie zielt auf die jüngste Förderpraxis und betrifft nicht nur Autor*innen.
ver.di fordert auf Länder- und Bundesebene, auch „Unternehmer*innen-Einkommen“ als laufende Kosten anzuerkennen: „Sonst läuft für Solo-Selbstständige, die weder ein Ladengeschäft gemietet noch ein Fahrzeug geleast oder andere laufende Betriebskosten haben, die Liquiditäts-Soforthilfe ins Leere“, kritisiert Veronika Mirschel vom ver.di-Referat Selbstständige.
Ein ausführlicher Beitrag bei „Menschen machen Medien“ Online beleuchtet Hintergründe der widersprüchlichen Soforthilfeprogramme von Ländern und Bund und stellt die ver.di-Position dazu dar.
Aktualisierung am 11. April: Die Schriftstellerin Sabine Lepan, Vorsitzende des Verbandes der Schriftstellerinnen und Schriftsteller in Nordrhein-Westfalen, hat einen offenen Protestbrief zur „Rettung der Produktionsbedingungen von Literatur“ vorgelegt. Darin heißt es u.a.: „Ich protestiere, weil ich mich als arbeitende Künstlerin in den Hilfsprogrammen von Land und Bund mit der Art meiner Arbeit nicht wiederfinde und diese Programme für mich wirkungslos sind.
Ich protestiere dagegen, dass ich als soloselbständige Künstlerin beim Soforthilfe-Programm der Bundesregierung im Prinzip nur jene Kosten geltend machen kann, die aus externen Mieten und Zahlungen bestehen.
Meine Arbeit, mein Schaffen findet jedoch nicht in gemieteten Büro- und Lagerräumen statt, sondern in meiner Person, in meinem Körper, in meiner Lebenserfahrung und -umgebung“. Nachfolgend führt sie elf Stätten ihrer literarischen Produktion an, von denen keine unter den momentanen Bedingungn als „Liquiditätsengpass“ förderfähig wäre.