Unbürokratische Hilfen für kleine Unternehmen und Soloselbstständige: Wer wegen der jetzt beschlossenen, neuerlichen Corona-Beschränkungen in der Kultur- und Veranstaltungsbranche Umsatzverluste erleidet, bekommt 75 Prozent der Einnahmeausfälle vom Bund ersetzt. Das bekräftigten zuständige Bundesminister und informierten am 29. Oktober zum Procedere der neuen Soforthilfen.
Was die Bundesminister Peter Altmaier (Wirtschaft) und Olaf Scholz (Finanzen) dazu verkündet haben, dürfte vielen Corona-gebeutelten Mini-Unternehmern wirklich existenziell helfen. Die Berechnung der Unterstützung soll nach dem klaren Motto erfolgen: Wie hoch war der Umsatz im November 2019? Welche Einnahmen wird es im November 2020 geben? Vom Fehlbetrag übernimmt der Bund 75 Prozent. Vorauszahlungen sind möglich.
Selbst zwei Besonderheiten scheinen in dem neuen Programm bereits berücksichtigt. Weil gerade Kreativ-Unternehmer schwankende Monatseinkünfte haben – womöglich ist der November der schlechteste Monat – „können die Umsätze über mehrere Monate gemittelt werden“, erklärte Altmaier vor der Bundespressekonferenz. Und Firmen, die erst nach dem November 2019 gegründet wurden, können einen Monat aus dem laufenden Jahr heranziehen.
Warum nicht mehr – wie bisher – der Nachweis von Betriebskosten als Basis der Corona-Unterstützung gilt, erklärte Altmaier damit, dass die Hilfe nun als „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ ausgelobt und nicht mehr nach Sozialgesetzgebung vergeben werde. Sie solle auch „indirekt betroffenen Unternehmen helfen“, ergänzte Scholz. Ein Beispiel: Wenn die Messe wegen Corona ausfällt, kann auch die dadurch auftragslose Event-Fotografin einen Antrag stellen. Schon in wenigen Tagen sollen die Hilfen bereitstehen. Zunächst freilich nur für den coronal beschränkten November.
Redaktionelle Ergänzung vom 30. Oktober:
Der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller begrüßt die Absicht der Regierung, soloselbständige Kulturschaffende in der Coronakrise in die Unterstützungshilfen des Bundes aufzunehme, wie es der VS seit März gefordert hatte. »Diese Entscheidung ist lange überfällig«, betont Lena Falkenhagen, Bundesvorsitzende des VS. »Leider gilt die Regelung des Finanzministeriums nur für „jede angeordnete Lockdown-Woche“. Schriftstellerinnen, Schriftsteller und andere Soloselbständige besonders der Kreativwirtschaft sind aber auch vor und nach dem Lockdown in einer Zeit der andauernden Kontaktbeschränkungen nicht in der Lage, eigentätig ihr Auskommen zu verdienen.«
Die Änderung vom 29. Oktober 2020 gehe »in die richtige Richtung einer sinnvollen Veranlagung. Die Hilfen müssen aber auch nach den jetzt beschlossenen Lockdown-Wochen weitergeführt werden. Die Kulturbranchen waren auch davor faktisch im Lockdown und werden es voraussichtlich danach sein. Veranstaltungen werden zum Schutz der Gesellschaft beschränkt. Mit den Folgen dürfen die Kulturschaffenden nicht weiter allein gelassen werden«, sagt Falkenhagen.