Als erstes deutsches Landesparlament hat der Landtag in Potsdam am 13. Dezember 2018 beschlossen, die Mindeststandards der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) für die Honorierung freischaffender Musikerinnen und Musiker sowie Vokalsolist_innen verbindlich einzuführen. Das kommt der Sicherung eines Mindesthonorars gleich, die in Brandenburg ab 2019 schrittweise gelten soll.
Diese Landtagsentscheidung zugunsten freischaffender Musiker_innen und Sänger_innen habe Vorbildcharakter für andere Bundesländer, schätzt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens ein: »Wir freuen uns, dass am Ende der intensiven politischen Diskussion der letzten 18 Monate die vier Landtagsfraktionen von CDU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam diesen Beschluss gefasst haben. Das ist ein bundesweit wichtiges Signal und ein großer Schritt in die richtige Richtung, um perspektivisch der Selbstausbeutung, Prekarisierung und Altersarmut von freischaffenden Musikerinnen/Musikern und Sängerinnen/Sängern entgegenzuwirken.«
Die DOV-Mindeststandards legen für die Mitwirkung Freischaffender in Proben, Aufführungen und Musikprojekten konkrete Honorarsätze fest. Diese werden ab 2019 im Land Brandenburg eingeführt, gelten verbindlich ab 2020 für von Land geförderte Projekte und erfassen spätestens ab 2021 auch die vom Land institutionell geförderten Orchester. Die Honorarsätze werden jährlich an die allgemeine durchschnittliche Lohnentwicklung angepasst.