Auf Anforderung des Sächsischen Staatsministeriums für Finanzen fanden am 11. September 2020 Verhandlungen über einen Tarifvertrag zur Einführung von Kurzarbeit an den Staatstheatern in Sachsen statt. Die ver.di-Tarifkommission konnte dabei nicht von einer akuten Notwendigkeit überzeugt werden, bei den Tarifbeschäftigten der Bühnen Kurzarbeit einzuführen. Ein entsprechender Tarifvertrag kam deshalb nicht zustande.
Ausgehend von bereits vorliegenden Tarifverträgen zur möglichen Einführung von Kurzarbeit in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und Berlin vor dem Hintergrund der Folgen und Auswirkungen der coronabedingten Pandemie hatte auch der Freistaat Sachsen ver.di zu Verhandlungen für einen entsprechenden Tarifvertrag aufgefordert. Es gab dazu ein Sondierungsgespräch am 13. August, die erste Verhandlung wurde für den 11. September terminiert.
Vorher war durch die ver.di-Mitgliederversammlung am 31. August 2020 eine Tarifkommission gewählt worden. Diese bezog in ihrer Sitzung am Vorabend der Verhandlungen klar Position in folgenden Punkten:
Die Arbeitgeberseite solle darlegen, welche konkreten Gründe für einen möglichen Tarifvertrag vorliegen, d. h. erklären, ob die gesetzlichen Voraussetzungen aktuell tatsächlich gegeben sind.
Wäre das nicht so, dann bedürfe es auch keines Tarifvertrages. Für den gegenteiligen Fall kam die Tarifkommission überein, keine Vereinbarung über den 31. Dezember 2020 hinaus abzuschließen und einen Aufstockungsbetrag zum Kurzarbeitergeld auszuhandeln, der nicht schlechter ist als in bereits vorliegenden Tarifverträgen anderer Bundesländer. Die
Einführung von Kurzarbeit sollte auch nur dann tariflich vereinbart werden, wenn parallel auch ein Tarifvertrag für den künstlerischen Bereich vorliegt, der Betroffene nicht schlechterstellt als in analogen Tarifverträgen.
In der Verhandlung konnte die Arbeitgeberseite nicht schlüssig und nachvollziehbar darstellen, dass die geforderten Voraussetzungen aktuell und für den Rest des Jahres 2020 erfüllt sind. Das betrifft auch die momentane Arbeitsauslastung und vom Freistaat gesicherte Ausgleiche der Einnahmeverluste.
Deshalb kam die gewerkschaftliche Tarifkommission zu dem Schluss, dass es in Sachsen aktuell keines Tarifvertrages zur Einführung der Kurzarbeit bedarf. Sollte sich diese Situation aufgrund aktueller Entwicklungen im Pandemiegeschehen verändern, erklären sich die Tarifvertragsparteien bereit, zeitnah in entsprechende Verhandlungen einzutreten.
Hierfür haben die Tarifvertragsparteien bereits einen Tarifvertragsentwurf entwickelt, der dann die Grundlage für die Verhandlungen darstellen soll. Die ver.di-Position bleibt klar: Ein Tarifvertrag über Kurzarbeit für die Tarifbeschäftigten des TV-L kommt nur zustande, wenn das auch für den künstlerischen Bereich gilt.