Die Corona-Soforthilfe 2020 war auch in Nordrhein-Westfalen mit mehr als 430.000 bewilligten Anträgen und ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte. Gut drei Viertel der Bezieher, darunter freischaffende Künstler*innen, Autor*innen und andere Kulturschaffende, haben inzwischen einen Schlussbescheid erhalten. Dazu stellte Kunst+Kultur Fragen an das zuständige NRW-Wirtschaftsministerium.
kuk: Wie sieht Ihr Resümee zu den Soforthilfen aus?
Um den Unternehmerinnen und Unternehmern so schnell und unkompliziert wie möglich zu helfen, wurde im Rahmen der NRW-Soforthilfe zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale Fördersumme als Pauschalbetrag ausgezahlt. Die tatsächlichen Förderhöhen der Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger wurden, wie es den Antragstellern von vornherein mitgeteilt wurde, später bis zum 31. Oktober 2021 in einem rein digitalen Rückmeldeverfahren bestimmt.
kuk: Wie viele Bezieher haben sich dazu fristgerecht zurückgemeldet?
Die Rückmeldequote beträgt aktuell mehr als 85 Prozent, d. h. rund 365.000 aller Soforthilfe-Empfängerinnen und –Empfänger haben eine Rückmeldung abgegeben. Die hohe Quote ist Beleg für den verantwortungsvollen, ehrlichen Umgang der nordrhein-westfälischen Unternehmerinnen und Unternehmern mit den Corona-Wirtschaftshilfen.
kuk: Schätzen Sie denn die wirtschaftliche Lage der Bezieher*innen so ein, dass die überhaupt in der Lage sind, Rückforderungen fristgemäß zu leisten?
Mit Blick auf die zum Teil noch andauernden pandemiebedingten Einschränkungen für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen wurde die Frist für mögliche Rückzahlungen bei der Soforthilfe auf Juni 2023 verlängert. Die Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe können darüber hinaus bis zum Abschluss des Förderverfahrens eine mögliche Rückzahlung auch in Teilen bzw. mehreren Einzelüberweisungen vornehmen. Eine Abstimmung mit dem Land über Teilrückzahlungen ist nicht erforderlich.
kuk: Wie viele Verfahren sind bisher bereits abgeschlossen und können als erledigt betrachtet werden?
Insgesamt hat das Land Nordrhein-Westfalen bislang 878,9 Millionen Euro an freiwilligen vorzeitigen Rückzahlungen von rund 119.000 Antragstellerinnen und Antragstellern erhalten.
kuk: Welche Summen müssen denn nach den Schlussbescheiden durchschnittlich zurückgezahlt werden?
Das Land Nordrhein-Westfalen arbeitet derzeit daran, die eingegangenen Rückmeldungen zu prüfen. Da es sich bei der NRW-Soforthilfe um ein Massenverfahren handelt, wird dies noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
kuk: Und wieviele Widersprüche liegen Ihnen vor, wo Verfahren vor den Verwaltungsgerichten landen?
Mit Stand 10. Januar 2022 sind insgesamt 852 Verfahren mit Bezug zur NRW-Soforthilfe bei den Gerichten anhängig. Zu laufenden und anhängigen Gerichtsverfahren können wir uns grundsätzlich nicht äußern.