Noch bis zum 31. Januar 2019 können Autorinnen und Autoren an der Sonderverteilung Bibliothekstantieme teilnehmen und der VG Wort Beiträge melden. Autorinnen/Autoren sollten jetzt ihre Beiträge melden und sich gegebenenfalls um das Meldeformular [pdf-Datei, 124 KB] kümmern, um an der Sonderverteilung Bibliothekstantieme teilnehmen zu können. Alle drei Jahre führt die VG WORT das Meldeverfahren Sonderverteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken durch. Es richtet sich an alle Urheberinnen und Urheber (Autorinnen/Autoren, Übersetzerinnen/Übersetzer, Herausgeberinnen/Herausgeber, Bearbeiterinnen/Bearbeiter) mit Wahrnehmungsvertrag,
- deren Werke zwar in den Ausleihbeständen der öffentlichen Bibliotheken einstehen,
- die aber in den vorangegangenen drei Jahren keine Bibliothekstantiemen erhalten haben.
Belletristische und autobiographische Print-Bücher sowie belletristische und autobiographische Print-Beiträge in Anthologien und literarischen Zeitschriften einschließlich Kinder- und Jugendliteratur sowie Lyrik, die seit 2009 erschienen sind und eine ISBN/ISSN-Nummer haben, können einmalig bis zum 31. Januar 2019 gemeldet werden. Mehr Informationen u.a. bei autorenwelt.de.