Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bedankt sich für die erneute Möglichkeit der Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts und führt aus: „Der vorliegende Referentenentwurf stellt letztlich eine eher nur in Detailfragen veränderte Zusammenführung der beiden bisher veröffentlichten Diskussionsentwürfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz dar.
Ausweislich des Versendungsschreibens konnte noch nicht einmal dieser – unserer Bewertung nach bereits sehr auf Kompromiss angelegte – Vorschlag innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. Insgesamt beobachten wir deswegen mit steigender Sorge, wie schwer sich die Regierung bei einer Verständigung bezogen auf die Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL) und damit beim Schutz kreativ Schaffender zu tun scheint.
Im Weiteren gliedert sich die ver.di-Stellungnahme vom 6. November 2020 zum Referentenentwurf vom 2. September 2020 und setzt ihre Schwerpunkte wie folgt:
A. Begleitenden Positionierungen
B. Stellungnahme zum Referenten-Entwurf
I. Herangehensweise an URHEBERrecht
II. UrheberFAIRtragsrecht
1. Schwächung der individuellen Position
2. Stärkung der kollektiven Rechte
3. Fazit Urhebervertragsrecht
C. Ergänzende Direktvergütungsansprüche
Anlage 1
Positionspapier: Umsetzung der EU-Richtlinien zum Urheberrecht – Verbesserungen zugunsten der Urheberinnen und Urheber dringend notwendig
Positionspapier der ver.di mit den Schwerpunkten:
* Vergütungsniveau seit spätestens 2007 unangemessen niedrig
* Verbesserungen zugunsten der Urheberinnen und Urheber
sind dringend notwendig
* Zusicherung konstruktiver Verhandlungen
Anlage 2
Rechtsgutachten: Funktionsweise, Rechtsfolgen und Wirkungen eines Unterlassungsanspruchs bei Verstößen gegen die Auskunftspflicht des Vertragspartners bei entgeltlicher Einräumung eines Nutzungsrechts
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Bereich Jura, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Handelsrecht.“
Der volle Wortlaut der Stellungnahme eisnschließlich der Anlagen kann hier als pdf. heruntergeladen werden.