ver.di hat dringend eine Verbesserung der Einkommenssituation von Urheberinnen und Urhebern sowie ausübenden Künstlerinnen und Künstlern angemahnt. Der jetzt vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlichte Gesetzentwurf, mit dem die EU-Richtlinie zum Urheberrecht umgesetzt werden soll, sei unzureichend.
Der Entwurf für die Absicherung einer Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen gemeinsamer Verwertungsgesellschaften, zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage sowie zu Anpassungen im Bereich des Text- und Data Minings könne jedenfalls „nur ein Zwischenschritt“ sein, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz. ver.di erwarte, dass die Umsetzung der EU-Urheberrechtsnovelle zu einer Stärkung der vertraglichen Position der Urheberinnen und Urheber sowie zu spür- und messbaren Verbesserungen der Einkommenssituation der Kreativen hierzulande führt.
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