In einem Urteil vom 19. Dezember 2019 stuft der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Weiterverkauf gebrauchter E-Books als „öffentliche Wiedergabe“ ein. „Das Urteil des EuGH stärkt die Rechte der Urheberinnen und Urheber“, sagt Lena Falkenhagen, die Bundesvorsitzende des Verbands deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller. So sei bekräftigt worden, dass man „zur digitalen Weitergabe eines Werks unausweichlich eine Lizenz erwerben muss“.
Der Hintergrund: Die niederländische Plattform „Tom Kabinet“ hatte gekaufte E-Books in einem Buchklub-Modell erneut zum Kauf oder Tausch angeboten. Dieses Verhalten ist nun als rechtswidrig eingestuft worden.
In seinem Urteil begründete der EuGH die Entscheidung damit, dass eine Zurverfügungstellung digitaler Werke einer öffentlichen Wiedergabe gleichkomme, weil eine vollständig gleichwertige Kopie des Originals erstellt wird, bei der nicht sichergestellt werden kann, ob die die ursprünglich erworbene Datei nach einem Tausch vollständig gelöscht wird.
»Hier ist ein Parallelmarkt von Büchern erschaffen worden, der dem Originalmarkt in nichts nachstand«, erklärt Falkenhagen. »Der VS begrüßt die Entscheidung des EuGH. Die Handhabungen von Offline-Gütern lässt sich nicht eins zu eins auf die digitale Welt übertragen.« Der VS trete dafür ein, dass die Rechte von Autorinnen und Autoren auch im Internet gewahrt bleiben müssen, so die Vorsitzende.